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Modul 122 Min.2599 WörterKostenlos — ohne Konto

Zahlungen an Ausländer: der Steuerabzug nach § 50a EStG

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 295 Wörter · 3 Min.

Beispiel mit Zahlen

Freigrenze und Solidaritätszuschlag im Alltag

Ein Kulturverein bezahlt einem belgischen Zauberer 240 Euro für einen Auftritt beim Sommerfest und einer tschechischen Sängerin 800 Euro für ein Konzert. Beim Zauberer bleibt die Gage unter der Freigrenze von 250 Euro, es wird nichts einbehalten, aber der Vorgang ist trotzdem anzumelden. Bei der Sängerin behält der Verein 15 Prozent ein, also 120 Euro, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag, also 6,60 Euro. Ausgezahlt werden 673,40 Euro.

Übungsfall

Brutto oder netto für eine Konzertgage?

Ein Konzertveranstalter aus Köln engagiert einen niederländischen Gitarristen, der in Utrecht wohnt und die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Für ein Konzert am 14. Mai 2026 erhält er eine Gage von 3.000 Euro, die noch am selben Tag überwiesen wird. Seine Reise-, Technik- und Übernachtungskosten von 1.800 Euro weist er vollständig und nachprüfbar nach. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Welches Verfahren ist günstiger, wie viel ist insgesamt einzubehalten und bis wann ist die Steuer anzumelden?

Hinweis: Prüfen Sie zuerst, ob das Nettoverfahren überhaupt offensteht, und vergleichen Sie dann die beiden Sätze auf ihre jeweilige Bemessungsgrundlage.

Lösung ansehen

Das Konzert ist eine Darbietung der Nummer 1, die Gage liegt über der Freigrenze von 250 Euro. Der Gitarrist ist EU-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der EU, die Kosten sind nachgewiesen, das Nettoverfahren steht also offen. Brutto wären 15 Prozent von 3.000 Euro fällig, also 450 Euro. Netto sind es 30 Prozent von 1.200 Euro, also 360 Euro. Da die Kosten mehr als die Hälfte der Gage ausmachen, ist das Nettoverfahren um 90 Euro günstiger. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf 360 Euro, also 19,80 Euro. Die Gage fließt im zweiten Quartal zu, anzumelden und abzuführen ist daher beim Bundeszentralamt für Steuern bis zum zehnten des Monats nach Quartalsende, also bis zum 10. Juli 2026.

Antwort: Nettoverfahren: 379,80 € einbehalten, Anmeldung bis 10. Juli 2026

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