Zum Inhalt springen

Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen berechnen — Pflichtplätze und Beträge

Ab 20 Arbeitsplätzen sind 5 Prozent mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen — unter 40 Arbeitsplätzen ein Platz, unter 60 zwei. Für jeden unbesetzten Pflichtplatz fallen je Monat 155, 275, 405 oder 815 Euro an, je nach erreichter Beschäftigungsquote.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Schwerbehinderte Menschen beschäftigen· Schritt 2 von 6· Nächster Schritt: Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen — § 208 SGB IX

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Zahl der Arbeitsplätze wird für jeden Monat des Jahres als gleich angenommen. Die Anzeige nach § 163 SGB IX rechnet Monat für Monat; bei schwankender Belegschaft weicht das Ergebnis ab.
  • Arbeitsplätze und schwerbehinderte Beschäftigte werden bereits gezählt eingegeben: ohne Auszubildendenstellen (§ 157 Abs. 1), ohne die Stellen des § 156 Abs. 2 und 3, mit Mehrfachanrechnungen nach § 159.
  • Es gelten die Beträge der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024, seit dem 1. Januar 2025 in Kraft; die im Gesetzestext genannten Beträge sind durch die Anpassung nach § 160 Abs. 3 überholt.
  • Private Arbeitgeber. Die Zusammenfassung öffentlicher Dienststellen (§ 160 Abs. 8) und Säumniszuschläge (§ 160 Abs. 4) werden nicht berechnet.

Weiterführend

Verwandte Rechner

Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.