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Vorabpauschale berechnen — thesaurierende Fonds und ETF

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Jahres den Basisertrag unterschreiten. Der Basisertrag ist der Wert zu Jahresbeginn mal 70 Prozent des Basiszinses, höchstens aber der Wertzuwachs des Jahres zuzüglich der Ausschüttungen. In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Der Basiszins wird eingegeben: das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jedes Jahr im Bundessteuerblatt (§ 18 Abs. 4 InvStG).
  • Die Werte beziehen sich auf den gesamten Bestand am Jahresende, bewertet mit dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Jahres; die Fondsgesellschaft rechnet je Anteil, Rundungsdifferenzen sind möglich.
  • Berechnet werden die Vorabpauschale und ihr steuerpflichtiger Teil, nicht die darauf entfallende Steuer.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.