Vorabpauschale berechnen — thesaurierende Fonds und ETF
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Jahres den Basisertrag unterschreiten. Der Basisertrag ist der Wert zu Jahresbeginn mal 70 Prozent des Basiszinses, höchstens aber der Wertzuwachs des Jahres zuzüglich der Ausschüttungen. In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Kapitalerträge versteuern und erklären· Schritt 4 von 7· Nächster Schritt: Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen — Aktienverluste, Termingeschäfte, Verlustvortrag
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 18 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 18 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge (Aktienteilfreistellung). »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei natürlichen Personen, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen halten, beträgt die Aktienteilfreistellung 60 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 1 Satz 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei Anlegern, die dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen, beträgt die Aktienteilfreistellung 80 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei Mischfonds ist die Hälfte der für Aktienfonds geltenden Aktienteilfreistellung anzusetzen. »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei Immobilienfonds sind 60 Prozent der Erträge steuerfrei (Immobilienteilfreistellung). »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 3 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei Auslands-Immobilienfonds sind 80 Prozent der Erträge steuerfrei (Auslands-Immobilienteilfreistellung). »
- gesetze-im-internet.de — InvStG § 20 Abs. 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes sind die Freistellungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur zur Hälfte zu berücksichtigen. »
Annahmen der Berechnung
- Der Basiszins wird eingegeben: das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jedes Jahr im Bundessteuerblatt (§ 18 Abs. 4 InvStG).
- Die Werte beziehen sich auf den gesamten Bestand am Jahresende, bewertet mit dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Jahres; die Fondsgesellschaft rechnet je Anteil, Rundungsdifferenzen sind möglich.
- Berechnet werden die Vorabpauschale und ihr steuerpflichtiger Teil, nicht die darauf entfallende Steuer.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.