Arbeitnehmer-Sparzulage berechnen — 20 Prozent auf Beteiligungen, 9 Prozent aufs Bausparen
Zwei Töpfe, die sich addieren: 20 Prozent auf höchstens 400 Euro vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen und 9 Prozent auf höchstens 470 Euro für Bausparen oder Wohnungsbau. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen 40 000 Euro (80 000 Euro bei Zusammenveranlagung), entfällt die Zulage ganz.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « sein Einkommen die Grenze von 40 000 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b des Einkommensteuergesetzes von 80 000 Euro nicht übersteigt »
- gesetze-im-internet.de — 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « sein Einkommen die Grenze von 40 000 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b des Einkommensteuergesetzes von 80 000 Euro nicht übersteigt »
- gesetze-im-internet.de — 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 Prozent der nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 bis 4 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen »
- gesetze-im-internet.de — 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen »
- gesetze-im-internet.de — 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « und 9 Prozent der nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 und 5 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen »
- gesetze-im-internet.de — 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen »
Annahmen der Berechnung
- Sie haben in die Datenübermittlung nach § 15 5. VermBG eingewilligt — ohne diese Einwilligung besteht kein Anspruch.
- Die Berechnung gilt für EINEN Arbeitnehmer. Bei Ehegatten hat jeder seine eigenen Höchstbeträge; gemeinsam ist nur die Einkommensgrenze.
- Die Sperr- und Verwendungsfristen werden eingehalten; bei schädlicher Verfügung entfällt die Zulage rückwirkend (§ 13 Abs. 5).
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.