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Rente aus Entgeltpunkten berechnen — die Rentenformel des § 64 SGB VI

Die Monatsrente ist ein Produkt aus drei Faktoren: den persönlichen Entgeltpunkten (Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor), dem Rentenartfaktor (1,0 bei Alters- und voller Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung) und dem aktuellen Rentenwert.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: In Rente gehen· Schritt 4 von 11· Nächster Schritt: Rentenabschlag ausgleichen — Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI berechnen

Ihr Ergebnis

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Summe der Entgeltpunkte wird aus Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft übernommen; sie wird hier nicht aus dem Versicherungsverlauf ermittelt.
  • Der Zugangsfaktor wird eingegeben: 1,0 bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze, 0,003 weniger je Monat vorzeitiger und 0,005 mehr je Monat späterer Inanspruchnahme (§ 77 SGB VI).
  • Berechnet wird die Bruttorente vor Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner und vor Steuern; Grundrentenzuschlag und Hinterbliebenenrenten sind nicht enthalten.
  • Rentenbeginne ab Juli 2025 werden berechnet: für frühere Zeiträume ist hier kein Rentenwert hinterlegt.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.