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Rente mit 63 berechnen — frühester Rentenbeginn und Abschlag

Mit 35 Jahren Wartezeit kann die Altersrente ab 63 vorzeitig beginnen; jeder Monat vor der Altersgrenze mindert den Zugangsfaktor um 0,003, also die Rente um 0,3 Prozent — höchstens 14,4 Prozent bei vier Jahren. Mit 45 Jahren gibt es eine abschlagsfreie Rente ab einer eigenen Altersgrenze (ab Jahrgang 1964: 65 Jahre), die aber nicht vorgezogen werden kann.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: In Rente gehen· Schritt 3 von 11· Nächster Schritt: Rente aus Entgeltpunkten berechnen — die Rentenformel des § 64 SGB VI

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Jahre auf die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren werden eingegeben; welche Zeiten angerechnet werden (§ 51 SGB VI), bestätigt die Rentenversicherung.
  • Die Monatsrente ohne Abschlag wird aus der Rentenauskunft übernommen. Bei früherem Rentenbeginn fehlen zudem die Beiträge bis zur Altersgrenze — das mindert die Rente zusätzlich und ist hier nicht berechnet.
  • Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Ausnahmen für Altersteilzeit vor 2007 oder Anpassungsgeld im Bergbau werden nicht berechnet.
  • Berechnet werden Geburtsjahrgänge ab 1950; für frühere Jahrgänge gelten abweichende Tabellen.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.