Mutterschutzfristen — wann genau endet das Beschäftigungsverbot?
Wird das Kind früher geboren, verkürzt sich die Frist davor — aber genau diese Tage verlängern nach § 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG die Frist danach. Die Gesamtdauer bleibt gleich.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — MuSchG § 3 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung) »
- gesetze-im-internet.de — MuSchG § 3 Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). »
- gesetze-im-internet.de — MuSchG § 3 Abs. 2 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochen 1. bei Frühgeburten, 2. bei Mehrlingsgeburten und, 3. wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung [...] ärztlich festgestellt wird. »
Annahmen der Berechnung
- Ohne individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG, die zusätzlich gelten können.
- Berechnet werden nur die Fristen, nicht das Mutterschaftsgeld oder der Arbeitgeberzuschuss.
- Es besteht ein Arbeitsverhältnis; für Schülerinnen und Studentinnen gilt § 3 Abs. 3 MuSchG gesondert.
Weiterführend
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