Mietkaution berechnen — höchstens drei Nettokaltmieten
Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen — gerechnet ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung. Eine Geldkaution darf der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — BGB § 551 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. »
- gesetze-im-internet.de — BGB § 551 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. »
Annahmen der Berechnung
- Eingegeben wird die Monatsmiete ohne Betriebskosten (Nettokaltmiete); eine Warmmiete würde die Höchstgrenze zu hoch ansetzen.
- Es wird eine Kaution in Geld unterstellt: nur dafür gilt das Recht auf Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB.
- Die Zinserträge der Kaution stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit, auch über die Höchstgrenze hinaus; sie werden nicht berechnet. Die Rate wird auf den Cent gerundet.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.