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Kündigungsfrist im Mietvertrag — Mietende nach § 573c BGB

Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung um jeweils drei Monate — für den Mieter nie.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — BGB § 573c Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 573c Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 573c Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 573c Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 573c Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. »

Annahmen der Berechnung

  • Berechnet wird die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraummietvertrags. Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, möblierter Wohnraum in der Vermieterwohnung (§ 573c Abs. 2 und 3) und die außerordentliche Kündigung sind nicht erfasst.
  • Das Gesetz definiert den Werktag nicht. Eingegeben wird, der wievielte Werktag des Monats der Zugangstag ist; Sonn- und Feiertage zählen nicht, Feiertage unterscheiden sich je Bundesland.
  • Die Jahre seit der Überlassung der Wohnung werden zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung gezählt.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.