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Günstigerprüfung für Kapitalerträge — lohnt sich der persönliche Steuersatz?

Auf Antrag werden Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags dem übrigen Einkommen hinzugerechnet und nach dem Tarif besteuert, wenn die Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern dadurch sinkt. Das lohnt sich nur, solange der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.

Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Kapitalerträge versteuern und erklären· Schritt 6 von 7· Nächster Schritt: Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Ohne Kirchensteuer: sie gehört zu den Zuschlagsteuern des Vergleichs, ihr Satz hängt aber vom Bundesland ab und wird hier nicht berechnet.
  • Die eingegebenen Kapitalerträge sind bereits mit Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG verrechnet.
  • Ohne die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG (nahestehende Personen, Beteiligungen, Teileinkünfteverfahren) und ohne Anrechnung ausländischer Steuern.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.