Günstigerprüfung für Kapitalerträge — lohnt sich der persönliche Steuersatz?
Auf Antrag werden Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags dem übrigen Einkommen hinzugerechnet und nach dem Tarif besteuert, wenn die Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern dadurch sinkt. Das lohnt sich nur, solange der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.
Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Kapitalerträge versteuern und erklären· Schritt 6 von 7· Nächster Schritt: Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis 12 348 Euro (Grundfreibetrag): 0; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 12 349 Euro bis 17 799 Euro: (914,51 • y + 1 400) • y; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 12 349 Euro bis 17 799 Euro: (914,51 • y + 1 400) • y; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 12 349 Euro bis 17 799 Euro: (914,51 • y + 1 400) • y; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 17 800 Euro bis 69 878 Euro: (173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 17 800 Euro bis 69 878 Euro: (173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 17 800 Euro bis 69 878 Euro: (173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 17 800 Euro bis 69 878 Euro: (173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 69 879 Euro bis 277 825 Euro: 0,42 • x – 11 135,63; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 69 879 Euro bis 277 825 Euro: 0,42 • x – 11 135,63; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 69 879 Euro bis 277 825 Euro: 0,42 • x – 11 135,63; »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 277 826 Euro an: 0,45 • x – 19 470,38. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « von 277 826 Euro an: 0,45 • x – 19 470,38. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32d Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 20 Abs. 9 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 20 Abs. 9 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2 000 Euro gewährt. »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 4 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 4 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Er beträgt nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Bemessungsgrundlage »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 3 Abs. 3 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « in anderen Fällen 20 350 Euro »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 3 Abs. 3 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « in den Fällen des § 32a Absatz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes 40 700 Euro »
Annahmen der Berechnung
- Ohne Kirchensteuer: sie gehört zu den Zuschlagsteuern des Vergleichs, ihr Satz hängt aber vom Bundesland ab und wird hier nicht berechnet.
- Die eingegebenen Kapitalerträge sind bereits mit Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG verrechnet.
- Ohne die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG (nahestehende Personen, Beteiligungen, Teileinkünfteverfahren) und ohne Anrechnung ausländischer Steuern.
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