Zum Inhalt springen

Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente berechnen

Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, bei teilweiser Erwerbsminderung beim 9,72-fachen je Entgeltpunkt, mindestens sechs Achteln. Ein Zwölftel des übersteigenden Betrags wird zu 40 % von der Rente abgezogen.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Eingegeben wird der voraussichtliche Hinzuverdienst des Kalenderjahres; die spätere Spitzabrechnung nach dem tatsächlichen Verdienst (§ 96a Abs. 6 SGB VI) wird nicht berechnet.
  • Die Entgeltpunkte des besten Jahres der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung werden eingegeben — sie stehen im Versicherungsverlauf.
  • Nicht berechnet: die Rente für Bergleute (§ 96a Abs. 1c Nr. 3 SGB VI) und die Einzelheiten anzurechnender Sozialleistungen (Abs. 3).

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.