Berechnen Sie die Überstundenvergütung (kein gesetzlicher Zuschlag — vertraglicher/tariflicher Zuschlagsatz, üblich 25%). Deutschland 2026.
Données vérifiées · Juli 2026
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In Deutschland gibt es KEINEN gesetzlichen Überstundenzuschlag. Das Arbeitszeitgesetz regelt nur die zulässige Höchstarbeitszeit, nicht die Vergütungshöhe. Ein Zuschlag (häufig 25%, teils höher) ergibt sich ausschließlich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung besteht nur ein Anspruch auf die Grundvergütung.
Für 8 Überstunden bei EUR 25/Stunde mit vertraglichem Zuschlag von 25%: EUR 250 gesamt (EUR 200 + EUR 50 Zuschlag).
Geben Sie den Bruttostundenlohn und die Anzahl der Überstunden ein.
Passen Sie den vertraglichen/tariflichen Zuschlagsatz an (0% falls keine Vereinbarung besteht).
Lesen Sie die Grundvergütung, den Zuschlag und die Gesamtvergütung ab.
Letzte Datenaktualisierung
14. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (gesetze-im-internet.de/arbzg) — regelt Höchstarbeitszeit, nicht Überstundenvergütung.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.