Modul 121 Min.2650 WörterKostenlos — ohne Konto
Der Nießbrauch: das Eigentum weitergeben, die Erträge behalten
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- BGB §§ 1030, 1036, 1037, 1041, 1042, 1045, 1047, 1049, 1050 — Inhalt des Nießbrauchs und Lastenverteilung — geprüft am 23. September 2026
- BGB § 1041 Erhaltung der Sache — geprüft am 23. September 2026
- BGB §§ 1055, 1056, 1059, 1061 — Unübertragbarkeit, Ende, Mietverhältnisse — geprüft am 23. September 2026
- BGB § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung; § 311b Abs. 1 und 2 — geprüft am 23. September 2026
- BGB § 1093 Wohnungsrecht — geprüft am 23. September 2026
- BGB §§ 528, 529 Rückforderung wegen Verarmung und ihr Ausschluss — geprüft am 23. September 2026
- BGB § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen — Absatz 3 — geprüft am 23. September 2026
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