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Modul 121 Min.2650 WörterKostenlos — ohne Konto

Der Nießbrauch: das Eigentum weitergeben, die Erträge behalten

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 199 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Wer zahlt was im Nießbrauchshaus?

Eine Mutter überträgt ihrem Sohn 2024 ein Mietshaus und behält sich den eingetragenen Nießbrauch vor. Auf dem Haus lastet seit 2015 eine Grundschuld für ein Darlehen. Im Jahr 2026 fallen an: die Grundsteuer, die Darlehenszinsen, die Tilgungsrate, der Anstrich des Treppenhauses und die vollständige Erneuerung des Daches. Der Vertrag enthält zur Kostenverteilung nichts. Wer trägt welche Position?

Hinweis: Gehen Sie die Positionen einzeln durch und ordnen Sie jede einer der Vorschriften §§ 1041 und 1047 BGB zu. Achten Sie darauf, was diese Vorschriften ausdrücklich nennen und was nicht.

Lösung ansehen

Die Grundsteuer ist eine gewöhnliche öffentliche Last und trifft nach § 1047 BGB die Mutter. Dieselbe Vorschrift weist ihr die Zinsen aus der Grundschuld zu, die schon bei Bestellung des Nießbrauchs bestand. Die Tilgung nennt § 1047 nicht, sie ist also nicht ihre Last. Der Anstrich des Treppenhauses gehört zur gewöhnlichen Unterhaltung und liegt nach § 1041 BGB bei ihr. Die vollständige Erneuerung des Daches geht darüber hinaus; das Gesetz legt sie ihr nicht auf, sie muss den Schaden aber nach § 1042 BGB unverzüglich anzeigen. Weil der Vertrag schweigt, bleibt es bei dieser gesetzlichen Verteilung.

Antwort: Mutter: Grundsteuer, Zinsen, Anstrich; nicht die Mutter: Tilgung und neues Dach

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