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Mutterschutz: Fristen, Verbote und das Geld dazwischen
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- MuSchG § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 5 Verbot der Nachtarbeit — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 17 Kündigungsverbot — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 18 Mutterschutzlohn — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 19 Mutterschaftsgeld — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts — geprüft am 23. September 2026
- MuSchG § 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten — geprüft am 23. September 2026
- SGB V § 24i Mutterschaftsgeld — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Schutzfrist vor der Entbindung — 42 Tage (sechs Wochen)
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Schutzfrist nach der Entbindung im Regelfall — 56 Tage (acht Wochen)
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Verlängerte Schutzfrist nach der Entbindung — 84 Tage (zwölf Wochen)
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
Dieses Modul verweist auf keinen weiteren Inhalt.
Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.