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Modul 121 Min.2336 WörterKostenlos — ohne Konto

Mutterschutz: Fristen, Verbote und das Geld dazwischen

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 170 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers?

Eine Buchhalterin hat in den drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist ein durchschnittliches kalendertägliches Nettoentgelt von 75 Euro erzielt. Sie ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Das Kind kommt als Einzelkind am errechneten Termin zur Welt, ohne weitere Besonderheiten. Wie viel zahlt der Arbeitgeber je Kalendertag, und wie viel über den gesamten Zeitraum?

Hinweis: Trennen Sie den Betrag, den die Krankenkasse höchstens trägt, vom Rest. Für die Dauer zählen beide Schutzfristen und ein weiterer Tag, den § 20 MuSchG ausdrücklich nennt.

Lösung ansehen

Die Krankenkasse zahlt nach § 24i Abs. 2 SGB V höchstens 13 Euro je Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt nach § 20 Abs. 1 MuSchG den Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem Nettoentgelt von 75 Euro, also 62 Euro je Kalendertag. Gezahlt wird für die sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und die acht Wochen danach: 42 Tage, ein Tag und 56 Tage, zusammen 99 Kalendertage. Der Zuschuss beträgt damit 62 × 99 = 6.138 Euro.

Antwort: 62 € je Kalendertag, 6.138 € insgesamt

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