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Ein Arbeitnehmer erhält die Kündigung am letzten Tag seines sechsten Beschäftigungsmonats, die Frist läuft vier Wochen weiter. Muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein?
ja, weil das Arbeitsverhältnis erst nach sechs Monaten endet nein, maßgeblich ist der Zugang der Kündigung nur wenn eine Probezeit vereinbart war
Frage 2 von 7 Frage 2 von 7
Ein Betrieb hat sieben Vollzeitkräfte und sechs Beschäftigte mit je 25 Wochenstunden, alle nach 2004 eingestellt. Gilt der allgemeine Kündigungsschutz?
nein, es sind nur sieben Vollzeitkräfte ja, gewichtet sind es 11,5 Arbeitnehmer ja, es sind 13 Köpfe
Frage 3 von 7 Frage 3 von 7
Gilt die dreiwöchige Klagefrist auch in einem Betrieb mit vier Arbeitnehmern?
nein, dort gilt das Gesetz gar nicht ja, § 23 nimmt die §§ 4 bis 7 ausdrücklich von der Ausnahme aus nur bei fristloser Kündigung
Frage 4 von 7 Frage 4 von 7
Was verlangt die Rechtsprechung in der Regel vor einer verhaltensbedingten Kündigung?
eine Zustimmung der Agentur für Arbeit eine vorherige Abmahnung ein ärztliches Attest
Frage 5 von 7 Frage 5 von 7
Welches Merkmal gehört nicht zu den vier sozialen Gesichtspunkten des § 1 Abs. 3 KSchG?
Unterhaltspflichten Leistung Schwerbehinderung
Frage 6 von 7 Frage 6 von 7
Der Betriebsrat äußert sich eine Woche lang nicht zu einer ordentlichen Kündigung. Was gilt?
seine Zustimmung gilt als erteilt die Kündigung ist unwirksam die Frist verlängert sich um drei Tage
Frage 7 von 7 Frage 7 von 7
Wessen Zustimmung braucht der Arbeitgeber vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen nach mehr als sechs Monaten?
die des Integrationsamts die der Krankenkasse keine, der Betriebsrat genügt
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