Modul 118 Min.2145 WörterKostenlos — ohne Konto
Drei Ertragsarten, und eine davon wird nie ausgezahlt
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- InvStG § 16 Investmenterträge — Absätze 1 bis 3 — geprüft am 23. September 2026
- InvStG § 18 Vorabpauschale — Basisertrag, Obergrenze, Erwerbsjahr, Zufluss und Basiszins — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer — Absatz 1 Sätze 7 bis 11 und Absatz 1b — geprüft am 23. September 2026
- BMF, Suchergebnis zum Basiszins nach § 18 Abs. 4 InvStG — Schreiben vom 13. Januar 2026 zum Basiszins zum 2. Januar 2026 (Wert nur als PDF bereitgestellt) — geprüft am 23. September 2026
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