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Der Tarif des § 32a: fünf Zonen, zwei Steuersätze und das Splitting
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 211 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Die Steuer auf 40.000 Euro, von Hand
Ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro liegt in der dritten Zone. Die Hilfsgröße z beträgt (40.000 − 17.799) ÷ 10.000 = 2,2201. Dann 173,10 × 2,2201 = 384,30; plus 2.397 ergibt 2.781,30; mal 2,2201 ergibt rund 6.174,76; plus 1.034,87 ergibt 7.209,63 Euro. Abgerundet auf volle Euro: 7.209 Euro tarifliche Einkommensteuer.
Übungsfall
Einzeln oder gemeinsam?
Ein Ehepaar lebt 2026 zusammen und ist unbeschränkt steuerpflichtig. Sie hat ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro, er, der gerade eine Weiterbildung macht, eines von 10.000 Euro. Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer bei Einzelveranlagung beider und wie hoch im Splittingverfahren? Mit welchem Grenzsteuersatz wird ihr letzter Euro einzeln belastet?
Hinweis: Bestimmen Sie zuerst die Zone jedes Einkommens. Für das Splitting brauchen Sie die Steuer auf die Hälfte von 80.000 Euro.
Lösung ansehen
Einzeln liegt sie mit 70.000 Euro knapp in der vierten Zone: 0,42 × 70.000 − 11.135,63 = 18.264,37, abgerundet 18.264 Euro. Sein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, seine Steuer ist null. Zusammen sind es 18.264 Euro. Im Splitting wird die Steuer auf 40.000 Euro berechnet, 7.209 Euro, und verdoppelt. Ihr letzter Euro liegt in der vierten Zone und trägt 42 Prozent.
Antwort: Einzeln 18.264 Euro, im Splitting 14.418 Euro, also 3.846 Euro weniger; Grenzsteuersatz einzeln 42 Prozent
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