Betriebsprüfung, Festsetzungsfrist und Selbstanzeige
Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, und wer ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen liegen lässt, zahlt für jeden vollen Tag. Das erste Modul führt durch die Außenprüfung von der Anordnung bis zum Prüfungsbericht. Das zweite zeigt die Nachschau ohne Ankündigung und rechnet die Festsetzungsfrist mit Anlauf- und Ablaufhemmung. Das dritte trennt die Berichtigung nach § 153 AO von der Selbstanzeige, mit ihren Sperrgründen und dem Zuschlag nach § 398a AO. Drei Module mit Fallstudien am Gesetzestext.
Mittelstufe3 Module58 Min.Modul 1 frei zugänglich
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026
Zahlen, die auf belegten und datierten Steuerwerten beruhen. Ein Modul, dessen Regeln sich geändert haben, wird auf „zu prüfen“ gesetzt und nach mehr als 90 Tagen automatisch zurückgezogen.
Am Ende dieses Kurses können Sie …
Diese Ergebnisse stammen aus den Modulen selbst: das Versprechen kann nichts anderes sagen, als der Kurs lehrt.
- erkennen, wer einer Außenprüfung unterliegt und wie weit ihr Umfang in der Prüfungsanordnung reichen darf
- die Rechte rund um die Bekanntgabe nutzen: Verlegung des Beginns, Prüfungsschwerpunkte, Einspruch gegen die Anordnung
- die Mitwirkungspflichten und den Datenzugriff so vorbereiten, dass die Prüfung nicht an fehlenden Unterlagen hängen bleibt
- das qualifizierte Mitwirkungsverlangen und das Mitwirkungsverzögerungsgeld auf den Tag berechnen
- Schlussbesprechung und Prüfungsbericht als letzte Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen und ihre Wirkung auf spätere Änderungen kennen
- eine Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau von einer Außenprüfung unterscheiden und wissen, was dabei vorzulegen ist
- die Dauer der Festsetzungsfrist nach Steuerart und Verschulden bestimmen: ein, vier, fünf oder zehn Jahre
- den Beginn der Frist mit der Anlaufhemmung für Erklärungen richtig ansetzen
- erkennen, wann eine Außenprüfung, ein Einspruch oder eine Anzeige den Ablauf der Frist hemmt und wo die Hemmung endet
- aus diesen Regeln ableiten, bis wann ein bestimmtes Steuerjahr offen bleibt
- die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO erkennen und von der Selbstanzeige nach § 371 AO abgrenzen
- einschätzen, ob Irrtum, Leichtfertigkeit oder Vorsatz vorliegt und was davon für Strafe, Bußgeld und Frist abhängt
- die Vollständigkeitsanforderungen einer Selbstanzeige nach Steuerart und Zeitraum bestimmen
- die Sperrgründe erkennen, die eine Selbstanzeige zu spät kommen lassen
- Steuer, Hinterziehungszinsen und den Geldbetrag nach § 398a AO für einen Fall über 25.000 € berechnen
Das Programm, Modul für Modul
Jedes Modul wird auf seiner eigenen Seite gelesen. Die Dauern sind aus dem echten Text abgeleitet, nie von Hand angegeben.
- Modul 119 Min.Kostenlos — ohne KontoDie Außenprüfung: Anordnung, Mitwirkung, Datenzugriff und AbschlussWas Sie danach können
- erkennen, wer einer Außenprüfung unterliegt und wie weit ihr Umfang in der Prüfungsanordnung reichen darf
- die Rechte rund um die Bekanntgabe nutzen: Verlegung des Beginns, Prüfungsschwerpunkte, Einspruch gegen die Anordnung
- die Mitwirkungspflichten und den Datenzugriff so vorbereiten, dass die Prüfung nicht an fehlenden Unterlagen hängen bleibt
- das qualifizierte Mitwirkungsverlangen und das Mitwirkungsverzögerungsgeld auf den Tag berechnen
- Schlussbesprechung und Prüfungsbericht als letzte Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen und ihre Wirkung auf spätere Änderungen kennen
- Modul 219 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenNachschau und Festsetzungsfrist: wie weit das Finanzamt zurückgreifen kannWas Sie danach können
- eine Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau von einer Außenprüfung unterscheiden und wissen, was dabei vorzulegen ist
- die Dauer der Festsetzungsfrist nach Steuerart und Verschulden bestimmen: ein, vier, fünf oder zehn Jahre
- den Beginn der Frist mit der Anlaufhemmung für Erklärungen richtig ansetzen
- erkennen, wann eine Außenprüfung, ein Einspruch oder eine Anzeige den Ablauf der Frist hemmt und wo die Hemmung endet
- aus diesen Regeln ableiten, bis wann ein bestimmtes Steuerjahr offen bleibt
- Modul 320 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenFehler bereinigen: Berichtigung nach § 153 AO, Selbstanzeige und § 398a AOWas Sie danach können
- die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO erkennen und von der Selbstanzeige nach § 371 AO abgrenzen
- einschätzen, ob Irrtum, Leichtfertigkeit oder Vorsatz vorliegt und was davon für Strafe, Bußgeld und Frist abhängt
- die Vollständigkeitsanforderungen einer Selbstanzeige nach Steuerart und Zeitraum bestimmen
- die Sperrgründe erkennen, die eine Selbstanzeige zu spät kommen lassen
- Steuer, Hinterziehungszinsen und den Geldbetrag nach § 398a AO für einen Fall über 25.000 € berechnen
Was Sie mitnehmen
Eine ausgehändigte Unterlage, nicht nur eine gelesene Seite. Die Abschnitte sind aus dem Kurs selbst abgeleitet: was hier angekündigt wird, ist genau das, was erzeugt wird.
Teilnehmerunterlage (PDF)
PDF
- Lernziele (3)
- Kennzahlen (8)
- Fehler, die zu vermeiden sind (3)
- Amtliche Quellen (3)
Übungsheft (Word)
Word
- Lernziele (3)
- Kennzahlen (8)
- Fehler, die zu vermeiden sind (3)
- Amtliche Quellen (3)
Die Lösungen leben in einem eigenen Anhang: die Teilnehmerunterlage und das Übungsheft bleiben vor der Übung austeilbar.
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Wohin dieser Kurs führt
Ein Kurs, der weder zu einem Rechner noch zu einem Formular führt, ist nicht veröffentlichbar: dieser Block ist die sichtbare Kehrseite dieser Regel.
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Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.