Modul 120 Min.2192 WörterKostenlos — ohne Konto
Wer abziehen muss: Leistungsempfänger, Bauleistung, Steuersatz und Bagatellgrenzen
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 48 Steuerabzug — Abs. 1 bis 4 — geprüft am 23. September 2026
- BZSt — Bauabzugsteuer, Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG: Grundlagen und Kreis der Leistungsempfänger — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Steuerabzug auf die Gegenleistung — 15 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Bagatellgrenze je Kalenderjahr, allgemeiner Fall — 5.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Bagatellgrenze je Kalenderjahr bei ausschließlich steuerfreier Vermietung — 15.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Vermieter ohne Abzugspflicht für Bauleistungen an diesen Wohnungen — höchstens 2 Wohnungen
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
Dieses Modul verweist auf keinen weiteren Inhalt.
Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.