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Modul 120 Min.2192 WörterKostenlos — ohne Konto

Wer abziehen muss: Leistungsempfänger, Bauleistung, Steuersatz und Bagatellgrenzen

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 229 Wörter · 3 Min.

Beispiel mit Zahlen

Zwei Wohnungen und ein Ladenlokal

Ein Eigentümer vermietet zwei Wohnungen und ein Ladenlokal. Er lässt im Frühjahr beide Bäder für 11.900 € erneuern und im Herbst den Laden für 7.140 € umbauen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer. Für die Bäder gilt die Ausnahme des § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG. Für den Laden nicht: 7.140 € übersteigen 5.000 €, ohne Freistellungsbescheinigung behält er 1.071 € ein.

Übungsfall

Die Grenze wird im Herbst überschritten

Eine Wohnungsgesellschaft vermietet acht Wohnungen, ausschließlich steuerfrei. Im April 2026 bezahlt sie einem Dachdecker 9.520 € für eine Reparatur, einschließlich Umsatzsteuer; weitere Aufträge an ihn waren nicht geplant. Im Oktober beauftragt sie ihn überraschend mit der Fassade und zahlt dafür 7.140 €. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Welcher Abzug ist im April und welcher im Oktober vorzunehmen?

Hinweis: Bestimmen Sie zuerst die maßgebliche Grenze und prüfen Sie dann bei jeder Zahlung, was zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich im Jahr gezahlt wird.

Lösung ansehen

Die Gesellschaft führt ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG aus, die Grenze beträgt 15.000 €. Die Ausnahme für kleine Vermieter scheidet aus, weil sie mehr als zwei Wohnungen vermietet. Im April waren voraussichtlich nur 9.520 € zu zahlen, also unterblieb der Abzug. Im Oktober steigt die Summe auf 16.660 € und übersteigt die Grenze. Die Oktober-Zahlung unterliegt vollständig dem Abzug: 15 Prozent von 7.140 € ergeben 1.071 €.

Antwort: April kein Abzug, Oktober 1.071 €

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