Modul 120 Min.2205 WörterKostenlos — ohne Konto
Der Nachweis der Vertragsbedingungen: fünfzehn Angaben, drei Fristen
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 178 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Bis wann muss was ausgehändigt sein?
Ein Onlineshop einigt sich mündlich mit einem neuen Lageristen. Vereinbarter Beginn ist Montag, der 1. Juni 2026, und an diesem Tag nimmt er die Arbeit auch auf. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Der Betrieb fällt unter keine der Branchen des § 2a SchwarzArbG. Bis zu welchen drei Daten müssen welche Angaben spätestens ausgehändigt sein?
Hinweis: Unterscheiden Sie den ersten Tag der Arbeitsleistung vom vereinbarten Beginn, und ordnen Sie die fünfzehn Nummern den drei Fristen des Satzes 9 zu.
Lösung ansehen
Name und Anschrift, Entgelt und Arbeitszeit, also die Nummern 1, 7 und 8, müssen am ersten Tag der Arbeitsleistung vorliegen. Die Nummern 2 bis 6, 9 und 10 sind spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn auszuhändigen; sieben Kalendertage nach dem 1. Juni führen auf den 8. Juni. Die übrigen Nummern 11 bis 15 folgen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn, also zum 1. Juli. Weil der Betrieb nicht unter § 2a SchwarzArbG fällt, darf er Textform nutzen, sofern er um einen Empfangsnachweis bittet.
Antwort: 1. Juni, 8. Juni und 1. Juli 2026
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