Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Steuerfrei ist nicht der Zuschlag, sondern ein Anteil des GRUNDLOHNS. Zahlt der Arbeitgeber mehr, ist der übersteigende Teil normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn — und der Grundlohn zählt höchstens mit 50 Euro je Stunde.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3b Abs. 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für Nachtarbeit 25 Prozent, »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3b Abs. 3 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent, »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3b Abs. 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent, »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3b Abs. 1 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent, »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3b Abs. 1 Nr. 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3b Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen. »
Annahmen der Berechnung
- Begünstigt sind nur Zuschläge für TATSÄCHLICH geleistete Arbeit zu den genannten Zeiten. Pauschale Zuschläge ohne entsprechende Arbeitszeitnachweise sind in voller Höhe steuerpflichtig.
- Die Sätze werden nicht addiert, sondern verdrängen einander: der Sonntagssatz gilt nur vorbehaltlich der Nummern 3 und 4. Wählen Sie die Art, die im konkreten Fall vorgeht.
- Gerechnet wird ausschließlich die STEUERfreiheit. Ob und in welcher Höhe die Zuschläge beitragsfrei bleiben, richtet sich nach anderen Vorschriften und ist hier nicht abgebildet.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.