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Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Steuerfrei ist nicht der Zuschlag, sondern ein Anteil des GRUNDLOHNS. Zahlt der Arbeitgeber mehr, ist der übersteigende Teil normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn — und der Grundlohn zählt höchstens mit 50 Euro je Stunde.

Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Begünstigt sind nur Zuschläge für TATSÄCHLICH geleistete Arbeit zu den genannten Zeiten. Pauschale Zuschläge ohne entsprechende Arbeitszeitnachweise sind in voller Höhe steuerpflichtig.
  • Die Sätze werden nicht addiert, sondern verdrängen einander: der Sonntagssatz gilt nur vorbehaltlich der Nummern 3 und 4. Wählen Sie die Art, die im konkreten Fall vorgeht.
  • Gerechnet wird ausschließlich die STEUERfreiheit. Ob und in welcher Höhe die Zuschläge beitragsfrei bleiben, richtet sich nach anderen Vorschriften und ist hier nicht abgebildet.

Weiterführend

Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.