Zum Inhalt springen

Künstlersozialabgabe berechnen — 4,9 Prozent auf Honorare an Selbständige

Die Künstlersozialabgabe beträgt 2026 4,9 Prozent der Honorare, die ein Unternehmen im Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten zahlt. Typische Verwerter wie Verlage oder Werbeagenturen zahlen sie ab dem ersten Euro; andere Unternehmen, die Künstler für Eigenwerbung oder zur Nutzung mit Einnahmeabsicht beauftragen, erst wenn die Honorare im Jahr 1 000 Euro übersteigen.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die eingegebenen Honorare sind bereits netto: ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, ohne Zahlungen an Verwertungsgesellschaften und ohne steuerfreie Aufwandsentschädigungen (§ 25 Abs. 2 KSVG).
  • Honorare für Veranstaltungen, die nach § 24 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 KSVG ausgenommen sind, werden auch bei der Grenze von 1 000 Euro nicht mitgezählt. Das ist eine Auslegung des Wortlauts, keine ausdrückliche Regel.
  • Gerechnet wird mit dem Abgabesatz für 2026 aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026; der Satz wird jedes Jahr neu festgesetzt.
  • Die Ausnahme für Musikvereine mit regelmäßig tätigen Chorleitern oder Dirigenten (§ 24 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KSVG) wird nicht berücksichtigt.

Weiterführend

Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs

Verwandte Rechner

Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.