Zum Inhalt springen

Sachzuwendungen pauschal versteuern — 30 Prozent nach § 37b EStG

Der Zuwendende kann die Steuer des Empfängers mit 30 Prozent der Bruttoaufwendungen übernehmen. Über 10 000 Euro je Empfänger und Jahr ist nur der übersteigende Teil ausgeschlossen, eine einzelne Zuwendung über 10 000 Euro dagegen vollständig.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Zuwendungen bestehen nicht in Geld, sind betrieblich veranlasst und werden zusätzlich zur vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht.
  • Das Wahlrecht wird einheitlich für alle Zuwendungen des Wirtschaftsjahres ausgeübt, wie es § 37b Abs. 1 Satz 1 verlangt.
  • Je Empfänger wird höchstens eine Einzelzuwendung über 10 000 Euro berücksichtigt — die größte. Liegen mehrere darüber, ist jede einzeln auszuschließen.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Pauschalsteuer sind nicht berechnet.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.