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Erholungsbeihilfe — pauschal mit 25 % versteuern?

Bis 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind im Kalenderjahr kann der Arbeitgeber die Beihilfe mit 25 % pauschal versteuern — wenn er die Verwendung zur Erholung sicherstellt. Ein Euro zu viel, und die ganze Beihilfe wird individuell versteuert.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die pauschale Lohnsteuer werden nicht berechnet.
  • Als Kinder gelten die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder; die drei Beträge werden zu einer gemeinsamen Jahresgrenze addiert.
  • Die Beitragsfreiheit setzt voraus, dass die Beihilfe mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Zeitraums pauschal versteuert wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV).

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.