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Größenklasse der Kapitalgesellschaft — und Prüfungspflicht

Maßgebend sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl: wer zwei der drei Schwellen nicht überschreitet, bleibt in der Klasse. Eine Änderung wirkt erst, wenn die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Nur kleine und Kleinstgesellschaften sind prüfungsfrei.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Es gelten die seit dem 17. April 2024 geltenden Schwellenwerte, anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (Art. 93 EGHGB).
  • Eingegeben wird die Größenklasse, die für das vorangegangene Geschäftsjahr galt (am vorherigen Stichtag bestimmt): sie bleibt maßgebend, solange die Schwellen nicht an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).
  • Nur der Jahresabschluss der einzelnen Gesellschaft; Konzernabschluss (§ 293 HGB) und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB bleiben außer Betracht.
  • Die Gesellschaft ist keine Investment-, Unternehmensbeteiligungs- oder reine Beteiligungsgesellschaft, die § 267a Abs. 3 HGB von der Kleinstklasse ausschließt.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.