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Familienversicherung: Einkommensgrenze und Altersgrenzen prüfen

Familienversichert bleibt, wessen Gesamteinkommen regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet; bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze. Kinder sind zudem bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung bis 25 Jahre versichert.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Geprüft werden nur Einkommen und Alter. Wohnsitz im Inland, keine eigene Versicherungspflicht und keine hauptberufliche Selbständigkeit werden vorausgesetzt. Nicht geprüft für Ehegatten und Lebenspartner: der Ausschluss während Mutterschutz und Elternzeit und bei einer Teilrente wegen Alters, wenn sie zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren (§ 10 Abs. 1 SGB V).
  • Die Geringfügigkeitsgrenze wird eingegeben: sie folgt dem Mindestlohn und wird hier nicht als Konstante geführt.
  • Nicht berechnet: Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze und die Verlängerung um Zeiten eines Dienstes (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB V).

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.