Familienversicherung: Einkommensgrenze und Altersgrenzen prüfen
Familienversichert bleibt, wessen Gesamteinkommen regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet; bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze. Kinder sind zudem bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung bis 25 Jahre versichert.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 § 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2026 beträgt 47 460 Euro. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3 955 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — SGB V § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet. »
- gesetze-im-internet.de — SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Kinder sind versichert 1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres »
- gesetze-im-internet.de — SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind »
- gesetze-im-internet.de — SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden »
Annahmen der Berechnung
- Geprüft werden nur Einkommen und Alter. Wohnsitz im Inland, keine eigene Versicherungspflicht und keine hauptberufliche Selbständigkeit werden vorausgesetzt. Nicht geprüft für Ehegatten und Lebenspartner: der Ausschluss während Mutterschutz und Elternzeit und bei einer Teilrente wegen Alters, wenn sie zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren (§ 10 Abs. 1 SGB V).
- Die Geringfügigkeitsgrenze wird eingegeben: sie folgt dem Mindestlohn und wird hier nicht als Konstante geführt.
- Nicht berechnet: Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze und die Verlängerung um Zeiten eines Dienstes (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB V).
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.