Betriebsveranstaltung: Freibetrag von 110 Euro berechnen
Die 110 Euro sind ein FREIBETRAG: nur der übersteigende Teil ist steuerpflichtig. Aber die Begleitperson verdoppelt die Zurechnung, ohne einen zweiten Freibetrag zu eröffnen — aus 40 Euro steuerpflichtig werden so 190.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Satz 3 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. »
Annahmen der Berechnung
- Einzutragen sind ALLE Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer, auch die nicht individuell zurechenbaren Kosten des äußeren Rahmens — Raummiete, Technik, Sicherheit.
- Geteilt wird durch die Zahl der TEILNEHMER, nicht der Eingeladenen. Absagen erhöhen den Betrag je Kopf, ohne dass sich an den Rechnungen etwas ändert.
- Die Pauschalierung mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 ist nicht abgebildet; sie kann auf den steuerpflichtigen Teil angewandt werden.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.