Basisrente (Rürup) absetzen — Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen
Abziehbar sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, 2026 also 124 800 Euro × 24,7 Prozent = 30 826 Euro (aufgerundet), bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Seit 2023 zu 100 Prozent — abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — SVBezGrV 2026 § 4 Abs. 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 124 800 Euro jährlich; umgerechnet auf den Monat ergeben sich 10 400 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Beitragssatz für das Jahr 2026 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 10 Abs. 3 Satz 6 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Prozentsatz in Satz 4 erhöht sich in den folgenden Kalenderjahren bis zum Kalenderjahr 2022 um je 2 Prozentpunkte je Kalenderjahr; ab dem Kalenderjahr 2023 beträgt er 100 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Beitragssatz für das Jahr 2026 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — SGB III § 341 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 § 4 Abs. 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « in der allgemeinen Rentenversicherung auf 101 400 Euro jährlich; umgerechnet auf den Monat ergeben sich 8 450 Euro »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 58 Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die in Absatz 1 genannten Beschäftigten tragen die Beiträge in Höhe von 1 vom Hundert allein, wenn der Beschäftigungsort in einem Land liegt, in dem die am 31. Dezember 1993 bestehende Anzahl der gesetzlichen landesweiten Feiertage nicht um einen Feiertag, der stets auf einen Werktag fiel, vermindert worden ist. »
- gesetze-im-internet.de — SGB IV § 20 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Übergangsbereich im Sinne dieses Gesetzbuches umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1, die regelmäßig 2 000 Euro im Monat nicht übersteigen »
Annahmen der Berechnung
- Berechnet wird der Veranlagungszeitraum 2026 mit Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung für 2026.
- Die Kürzung nach § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG (Beamte, bestimmte Gesellschafter-Geschäftsführer, Abgeordnete) wird für eine Person berechnet; trifft sie beide Ehegatten, ist sie je Person zu ermitteln.
- Beiträge aus einem Minijob werden nur auf Antrag hinzugerechnet (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 7 EStG) und sind hier nicht erfasst.
Weiterführend
Verwandte Rechner
Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.
- Rentenbesteuerung berechnen — Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag
- Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnen
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers — Ihr Anteil am Bruttolohn
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- Sonstige Vorsorgeaufwendungen — wie viel ist abziehbar?
Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.