Mitarbeiterkapitalbeteiligung — Freibetrag von 2 000 Euro und Besteuerungsaufschub
Der geldwerte Vorteil aus einer Mitarbeiterbeteiligung ist bis 2 000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, wenn das Angebot allen mindestens ein Jahr Beschäftigten offensteht. Bei jungen Unternehmen kann der Rest nach § 19a EStG aufgeschoben werden.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3 Nr. 39 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « am Unternehmen des Arbeitgebers, soweit der Vorteil insgesamt 2 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 19a Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « oder in einem der sechs vorangegangenen Kalenderjahre nicht überschritten hat und seine Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 19a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind oder »
Annahmen der Berechnung
- Der gemeine Wert der Beteiligung wird eingegeben; seine Ermittlung ist nicht Gegenstand dieses Rechners.
- Die Größenschwellen des § 19a Abs. 3 EStG verweisen auf eine Empfehlung der EU-Kommission, die das Gesetz nicht wiedergibt: Ihre Einhaltung wird abgefragt, nicht geprüft.
- Berechnet wird nur die Aufteilung für die Lohnsteuer — weder die Steuer selbst noch Sozialversicherungsbeiträge.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.