Gewerbesteuer-Hinzurechnungen-Rechner (§ 8 GewStG)
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen berechnen: Finanzierungsanteile (Zinsen 100 %, Mieten 20/50 %, Lizenzen 25 %) über dem Freibetrag 200.000 €, davon 25 %.
Données vérifiées · juillet 2026
Welche Beträge werden bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet?
Finanzierungsentgelte anteilig: Zinsen 100 %, Mieten/Pachten beweglich 20 % und unbeweglich 50 %, Lizenzen 25 % (§ 8 Nr. 1 GewStG).
Source : § 8 Nr. 1 GewStG (Hinzurechnungen: Zinsen 100 %, Mieten 20/50 %, Lizenzen 25 %, Freibetrag 200.000 €, davon 25 %) — gesetze-im-internet.de/gewstg/__8.html. · mise à jour 2026
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Tout savoir sur Gewerbesteuer-Hinzurechnungen-Rechner (§ 8 GewStG)
📋Présentation+
Berechnet die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Für die Ermittlung des Gewerbeertrags werden bestimmte Finanzierungsentgelte anteilig wieder hinzugerechnet: Entgelte für Schulden (Zinsen) zu 100 %, Mieten/Pachten/Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter zu 20 %, für unbewegliche (Immobilien) zu 50 % und Lizenz-/Konzessionsgebühren zu 25 %. Von der Summe dieser Finanzierungsanteile wird ein Freibetrag von 200.000 € abgezogen; 25 % des übersteigenden Betrags erhöhen den Gewerbeertrag.
💡 Bonnes pratiques
- Der Freibetrag von 200.000 € gilt einmal pro Jahr und Betrieb — er entlastet vor allem kleinere Unternehmen.
- Die Hinzurechnung erhöht den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer (Messbetrag × Hebesatz).
- Auch der Finanzierungsanteil in Leasingraten und Mieten wird erfasst — nicht nur klassische Bankzinsen.
🔢 Exemple concret
Zinsen 300.000 €, Mieten beweglich 100.000 € (20 % = 20.000 €): Finanzierungsanteile 320.000 €, über Freibetrag 120.000 €, Hinzurechnung 30.000 € (25 %).
📖Guide d'utilisation+
Comment utiliser ce calculateur
- 1
Zinsen (Entgelte für Schulden) eingeben.
- 2
Mieten/Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter eintragen.
- 3
Lizenz- und Konzessionsgebühren ergänzen.
- 4
Finanzierungsanteile, übersteigenden Betrag und Hinzurechnung ablesen.
📚Glossaire+
- Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
- Beträge, die dem Gewinn für die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet werden — u. a. Finanzierungsentgelte, um die Gewerbesteuer unabhängig von der Finanzierungsart zu machen.
- Finanzierungsanteile & Freibetrag
- Zinsen 100 %, Mieten beweglich 20 %/unbeweglich 50 %, Lizenzen 25 %. Von der Summe wird ein Freibetrag von 200.000 € abgezogen; 25 % des Rests werden hinzugerechnet.
ℹ️Sources & MAJ+
Dernière mise à jour des données
7 juillet 2026
Sources et références
§ 8 Nr. 1 GewStG (Hinzurechnungen: Zinsen 100 %, Mieten 20/50 %, Lizenzen 25 %, Freibetrag 200.000 €, davon 25 %) — gesetze-im-internet.de/gewstg/__8.html.
Les données de ce calculateur sont mises à jour régulièrement pour refléter les derniers barèmes officiels. En cas de doute, consultez les sources officielles mentionnées ci-dessus.
FAQ — Gewerbesteuer-Hinzurechnungen-Rechner (§ 8 GewStG)
Welche Beträge werden bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet?+
Finanzierungsentgelte anteilig: Zinsen 100 %, Mieten/Pachten beweglich 20 % und unbeweglich 50 %, Lizenzen 25 % (§ 8 Nr. 1 GewStG).
Wie hoch ist der Freibetrag?+
200.000 € pro Jahr. Nur 25 % der Finanzierungsanteile, die diesen Freibetrag übersteigen, werden hinzugerechnet.
Warum gibt es Hinzurechnungen?+
Die Gewerbesteuer soll die objektive Ertragskraft eines Betriebs erfassen — unabhängig davon, ob er mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist.