Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG)
Gewerbesteuer und § 35-Anrechnung berechnen: Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 %, Hebesatz — bis Hebesatz 400 % vollständig neutralisiert.
Données vérifiées · juillet 2026
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Gewerbeertrag minus 24.500 € Freibetrag (Personenunternehmen), abgerundet auf volle 100 €, mal 3,5 % Messzahl, mal Hebesatz der Gemeinde.
Source : § 35 EStG; § 11 GewStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben 03.11.2016. · mise à jour 2026
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Tout savoir sur Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG)
📋Présentation+
Berechnet die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (Freibetrag 24.500 €, Abrundung auf volle 100 €, Messzahl 3,5 %, kommunaler Hebesatz) und die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG: das Vierfache des Messbetrags — bei Hebesätzen bis 400 % wird die Gewerbesteuer damit vollständig neutralisiert, darüber bleibt eine Restbelastung.
💡 Bonnes pratiques
- Bis Hebesatz 400 % ist die Gewerbesteuer für Personenunternehmen faktisch neutral — der Standort entscheidet über die Restbelastung.
- Der Anrechnungsüberhang verfällt: ohne ausreichende Einkommensteuer (z. B. Verlustjahr) läuft die Anrechnung ins Leere.
- Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro (kein Freibetrag) und ohne § 35-Anrechnung — dafür gilt der 15 %-Körperschaftsteuersatz.
🔢 Exemple concret
Einzelunternehmer mit 100.000 € Gewerbeertrag, Hebesatz 400 %: Messbetrag 2.642,50 €, Gewerbesteuer 10.570 € — vollständig durch die 4-fache Anrechnung neutralisiert. Bei Hebesatz 490 % (München) bleiben 2.378,25 € Restbelastung.
📖Guide d'utilisation+
Comment utiliser ce calculateur
- 1
Gewerbeertrag des Jahres eingeben.
- 2
Hebesatz der Gemeinde setzen (z. B. 400 %; München 490 %).
- 3
Rechtsform wählen — Kapitalgesellschaften haben weder Freibetrag noch Anrechnung.
- 4
Gewerbesteuer, Anrechnung und Restbelastung ablesen.
📚Glossaire+
- Steuermessbetrag
- Gewerbeertrag minus 24.500 € Freibetrag, abgerundet auf volle 100 €, mal 3,5 % — die Basis, auf die die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet.
- § 35-Anrechnung
- Das Vierfache des Messbetrags mindert die tarifliche Einkommensteuer — begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige ESt. Ein Überhang verfällt.
ℹ️Sources & MAJ+
Dernière mise à jour des données
5 juillet 2026
Sources et références
§ 35 EStG; § 11 GewStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben 03.11.2016.
Les données de ce calculateur sont mises à jour régulièrement pour refléter les derniers barèmes officiels. En cas de doute, consultez les sources officielles mentionnées ci-dessus.
FAQ — Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG)
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?+
Gewerbeertrag minus 24.500 € Freibetrag (Personenunternehmen), abgerundet auf volle 100 €, mal 3,5 % Messzahl, mal Hebesatz der Gemeinde.
Wie viel Gewerbesteuer bekomme ich zurück?+
§ 35 EStG rechnet das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer an — bis Hebesatz 400 % ist die Gewerbesteuer damit vollständig kompensiert.
Warum geht die Anrechnung manchmal ins Leere?+
Sie ist auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer begrenzt: ohne ausreichende ESt (Verlustjahr, hohe Sonderausgaben) verfällt der Überhang ersatzlos.