Größenklasse einer Kapitalgesellschaft nach § 267/§ 267a HGB bestimmen (Kleinst/klein/mittelgroß/groß) — mit den ab 2024 angehobenen Schwellenwerten (BEG IV).
Données vérifiées · July 2026
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Bestimmt die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft nach § 267 und § 267a HGB. Maßgeblich sind drei Merkmale: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Eine Gesellschaft fällt in eine Klasse, wenn sie mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet — rechtlich an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Die Schwellenwerte wurden durch das BEG IV für Geschäftsjahre ab 2024 angehoben. Die Größenklasse bestimmt die Pflichten bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses.
Bilanzsumme 5 Mio €, Umsatzerlöse 10 Mio €, 40 Arbeitnehmer: alle drei Kleinst-Schwellen überschritten, aber alle drei Klein-Schwellen eingehalten → kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzsumme eingeben.
Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate eintragen.
Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt angeben.
Größenklasse und erfüllte Kriterien ablesen.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
§ 267 HGB, § 267a HGB (Größenklassen; Schwellenwerte angehoben durch BEG IV ab Geschäftsjahr 2024) — gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html.
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Anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Es gilt die Zwei-von-drei-Regel an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen (§ 267 HGB).
Kleinst: 450.000 €/900.000 €/10 AN; klein: 7,5 Mio €/15 Mio €/50 AN; mittelgroß: 25 Mio €/50 Mio €/250 AN (BEG IV, Geschäftsjahre ab 2024).
Sie bestimmt Umfang und Pflichten von Aufstellung, Prüfung und Offenlegung — kleinere Klassen genießen deutliche Erleichterungen.