Lineare Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG berechnen: Jahres-AfA, zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr (monatsgenau) und Restbuchwert — inkl. GWG-Hinweis bei Anschaffungskosten bis 800 €.
Données vérifiées · July 2026
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Berechnet die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 Satz 1-2 EStG: die Anschaffungskosten (netto) eines abnutzbaren Wirtschaftsguts werden gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (laut AfA-Tabelle BMF) verteilt. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA zeitanteilig (monatsgenau) berechnet — § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG: nur die Monate ab dem Anschaffungsmonat bis Jahresende zählen. Bei Anschaffungskosten bis 800 € netto greift alternativ die GWG-Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) zu 100 % im Jahr der Anschaffung — der Rechner signalisiert diese Option, berechnet aber weiterhin zur Information die lineare AfA.
Anschaffungskosten 6.000 € netto, Nutzungsdauer 6 Jahre, Anschaffung im März (Monat 3): Jahres-AfA 1.000 €, AfA im Anschaffungsjahr 833 € (10/12), monatliche AfA 83 €, Restbuchwert nach Jahr 1 5.167 €.
Anschaffungskosten (netto, ohne Vorsteuer) des Wirtschaftsguts eingeben.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren eintragen (laut AfA-Tabelle BMF, z. B. 3 Jahre für Computer, 13 Jahre für Büromöbel).
Anschaffungsmonat (1-12) angeben, um die zeitanteilige AfA im ersten Jahr zu berechnen.
Jahres-AfA, AfA im Anschaffungsjahr, monatliche AfA und Restbuchwert nach Jahr 1 ablesen — sowie den GWG-Hinweis bei Anschaffungskosten bis 800 €.
Last data update
July 6, 2026
Sources and references
§ 7 Abs. 1 EStG (lineare AfA, zeitanteilige Berechnung Satz 4); § 6 Abs. 2 EStG (GWG-Sofortabschreibung bis 800 € netto); AfA-Tabelle BMF (Nutzungsdauer nach Wirtschaftsgut).
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Zeitanteilig nach Monaten (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG): AfA Jahr 1 = Jahres-AfA × (13 − Anschaffungsmonat) / 12. Bei Anschaffung im März (Monat 3) zählen 10 von 12 Monaten.
Es besteht ein Wahlrecht auf Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG, § 6 Abs. 2 EStG): 100 % der Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, statt über die Nutzungsdauer verteilt zu werden.
Aus der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die für gängige Wirtschaftsgüter (Computer, Büromöbel, Fahrzeuge, Maschinen) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren vorgibt.