Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben und Abschreibungen — für Freiberufler und Kleingewerbe.
Données vérifiées · July 2026
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Ermittelt den steuerlichen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG — die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende. Der Gewinn ergibt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (inkl. Abschreibungen). Es gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Eine Bilanz ist nicht erforderlich.
Betriebseinnahmen 90.000 €, Betriebsausgaben 40.000 €, Abschreibungen 5.000 €: Betriebsausgaben gesamt 45.000 €, Gewinn 45.000 €, Gewinnmarge 50 %.
Betriebseinnahmen des Jahres eingeben (tatsächlich zugeflossen).
Betriebsausgaben (ohne Abschreibungen) eintragen.
Abschreibungen (AfA) und sonstige Kosten ergänzen.
Gewinn bzw. Verlust und Gewinnmarge ablesen.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
§ 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung); § 11 EStG (Zufluss-/Abfluss-Prinzip); § 141 AO (Buchführungsgrenzen) — gesetze-im-internet.de/estg/__4.html.
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Freiberufler (§ 18 EStG) unabhängig von der Höhe und Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind (unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn, § 141 AO).
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben (inkl. Abschreibungen), nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG).
Ja — die AfA auf Anlagegüter mindert den Gewinn, obwohl im laufenden Jahr kein Geld abfließt.