Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): Betriebsergebnis, Ergebnis vor Steuern, Jahresüberschuss und Umsatzrendite.
Données vérifiées · July 2026
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Erstellt eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Das Betriebsergebnis ergibt sich aus den Umsatzerlösen abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Durch Hinzurechnung des Finanzergebnisses (Zinserträge minus Zinsaufwendungen) entsteht das Ergebnis vor Steuern (EBT); nach Abzug der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die Umsatzrendite setzt den Jahresüberschuss ins Verhältnis zum Umsatz.
Umsatz 1.000.000 €, Material 400.000 €, Personal 300.000 €, Abschreibungen 50.000 €, sonstige 100.000 €, Finanzergebnis −20.000 €, Steuern 40.000 €: Betriebsergebnis 150.000 €, EBT 130.000 €, Jahresüberschuss 90.000 €, Umsatzrendite 9 %.
Umsatzerlöse eingeben.
Material-, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen eintragen.
Finanzergebnis und Steuern ergänzen.
Betriebsergebnis, EBT, Jahresüberschuss und Umsatzrendite ablesen.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
§ 275 Abs. 2 HGB (Gliederung GuV, Gesamtkostenverfahren) — gesetze-im-internet.de/hgb/__275.html.
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Das Betriebsergebnis stammt aus der operativen Tätigkeit (vor Finanz- und Steuerposten); der Jahresüberschuss ergibt sich nach Finanzergebnis und Steuern.
Sie zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes als Jahresüberschuss verbleiben — ein Maß für die Profitabilität.
Eine Gliederungsform der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB, die alle Aufwendungen nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen) ausweist.