Berechnen Sie den gesetzlichen Überstundenzuschlag (50% gemäß §10 AZG) in Geld, als Zeitausgleich, oder als Hybridform. Österreich 2026.
Données vérifiées · Juli 2026
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Für jede geleistete Überstunde gebührt ein gesetzlich fixer Zuschlag von 50% (§10 Abs. 1 AZG), unabhängig von der Abgeltungsart. Drei zulässige Formen: volle Geldabgeltung (Grundlohn + 50% Zuschlag in Geld); voller Zeitausgleich (1 Überstunde entspricht 1,5 Zeitausgleichsstunden, Zuschlag in Zeit statt Geld); oder eine Hybridform (1:1 Zeitausgleich für die Grundstunden plus der 50%-Zuschlag gesondert in Geld ausgezahlt). Eine Vereinbarung ohne jegliche Zuschlagsabgeltung ist unzulässig.
Für 5 Überstunden bei EUR 20/Stunde, bezahlt mit 50% Zuschlag: EUR 150 gesamt (EUR 100 + EUR 50 Zuschlag).
Geben Sie den Bruttostundenlohn und die Anzahl der Überstunden ein.
Wählen Sie die Abgeltungsart: Geld, Zeitausgleich, oder Hybridform.
Lesen Sie die Gesamtvergütung oder die Zeitausgleichsstunden ab.
Letzte Datenaktualisierung
14. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Arbeitszeitgesetz (AZG), §10 'Überstundenvergütung' (ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238); AZG §6 'Überstundenarbeit', Definition (ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/461/P6).
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