Berechnen Sie den Absetzbetrag: 612 € (1 Kind), 828 € (2 Kinder), 1 101 € (3 Kinder), +273 € je weiterem Kind (2026).
Données vérifiées · Juli 2026
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Der Absetzbetrag betraegt jaehrlich 612 € bei einem Kind, 828 € bei zwei Kindern, 1 101 € bei drei Kindern, zuzueglich 273 € fuer jedes weitere Kind. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag haben dieselben Betraege. Als Negativsteuer erstattungsfaehig (SV-Rueckerstattung) auch bei zu geringem Einkommen fuer Lohnsteuerpflicht.
Bei 2 Kindern betraegt der Absetzbetrag 828 € pro Jahr.
Geben Sie die Anzahl der Kinder an.
Lesen Sie den jaehrlichen Absetzbetrag ab.
Letzte Datenaktualisierung
14. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Einkommensteuergesetz (EStG) §33 Abs. 4, BMF — Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (bmf.gv.at).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.