Berechnen Sie das 13./14. Monatsgehalt: Jahressechstel mit beguenstigter 6%-Besteuerung, Freibetrag 620 €, Bagatellgrenze 2 570 €.
Données vérifiées · Juli 2026
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Das 13. (Urlaubsgeld) und 14. (Weihnachtsgeld) Monatsgehalt entsprechen ueblicherweise je einem Monatsbezug. Innerhalb des Jahressechstels werden Sonderzahlungen mit dem guenstigen Fixsatz von 6% besteuert, abzueglich eines Freibetrags von 620 € (einmal pro Jahr). Liegt das Jahressechstel unter der Bagatellgrenze von 2 570 € (2025/2026), bleiben die Sonderzahlungen zur Gaenze steuerfrei.
Bei einem Bruttolohn von 3 000 €/Monat betraegt das Jahressechstel 6 000 € (Urlaubs- + Weihnachtsgeld), die beguenstigte Steuer 322,80 €, netto 5 677,20 €.
Geben Sie den Bruttolohn pro Monat an.
Passen Sie die Faktoren fuer Urlaubs-/Weihnachtsgeld an, falls abweichend von je 1 Monatsbezug.
Lesen Sie das Jahressechstel und die Nettosumme der Sonderzahlungen.
Letzte Datenaktualisierung
14. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Einkommensteuergesetz (EStG) §67 (sonstige Bezuege), WKO — Sonstige Bezuege, steuerliche Behandlung (wko.at).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.