Berechnen Sie den Dienstgeberbeitrag (DB): 3,7% der Beitragsgrundlage (2026), mit Freibetrag 1 095 € unter der Freigrenze.
Données vérifiées · Juli 2026
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Der Dienstgeberbeitrag betraegt seit 1.1.2025 3,7% der Beitragsgrundlage (gesenkt von zuvor 3,9%), zu tragen ausschliesslich vom Dienstgeber. Uebersteigt die monatliche Beitragsgrundlage den Betrag von 1 460 € (Freigrenze) nicht, verringert sie sich um einen Freibetrag von 1 095 €.
Bei einer Beitragsgrundlage von 4 000 €/Monat (uber der Freigrenze) betraegt der DB 148 €/Monat, also 1 776 €/Jahr.
Geben Sie die monatliche Beitragsgrundlage an.
Lesen Sie, ob der Freibetrag angewendet wird.
Lesen Sie den Dienstgeberbeitrag pro Monat und pro Jahr.
Letzte Datenaktualisierung
14. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) §41, WKO — Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (wko.at).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.