Modul 117 Min.2051 WörterKostenlos — ohne Konto
Haftungsbeschränkung, Stammkapital und Gründung
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- GmbHG § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil — geprüft am 22. September 2026
- GmbHG § 7 Anmeldung der Gesellschaft, Absätze 2 und 3 — geprüft am 22. September 2026
- GmbHG § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft — geprüft am 22. September 2026
- GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft, Absätze 1 und 2 — geprüft am 22. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Mindeststammkapital der GmbH nach § 5 Abs. 1 GmbHG — 25.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Mindesteinzahlung je Geschäftsanteil vor der Anmeldung — 25 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Anteil des Mindeststammkapitals, der insgesamt eingezahlt sein muss — 50 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Rücklagenquote der UG nach § 5a Abs. 3 GmbHG — 25 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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