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Modul 117 Min.2051 WörterKostenlos — ohne Konto

Haftungsbeschränkung, Stammkapital und Gründung

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 238 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Zwei Gesellschafter, ungleiche Anteile

Zwei Gründer errichten eine GmbH mit einem Stammkapital von 30 000 €. A übernimmt einen Geschäftsanteil über 20 000 €, B einen über 10 000 €. Sacheinlagen sind nicht vereinbart. A zahlt vor der Anmeldung 10 000 € ein, B zahlt 2 000 € ein; zusammen also 12 000 €. Der Notar meldet die Gesellschaft nicht an. Prüfen Sie beide Bedingungen des § 7 Abs. 2 GmbHG und sagen Sie, welcher Betrag noch fehlt.

Hinweis: Prüfen Sie die anteilsbezogene Bedingung für A und für B getrennt, bevor Sie die Summe bilden. Achten Sie bei der zweiten Bedingung genau darauf, worauf sich die Hälfte bezieht.

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Erste Bedingung, anteilsbezogen: Auf jeden Geschäftsanteil ist ein Viertel des Nennbetrags einzuzahlen. Für A sind das 5 000 €, und er hat 10 000 € eingezahlt — erfüllt. Für B sind es 2 500 €, und er hat nur 2 000 € eingezahlt — nicht erfüllt, es fehlen 500 €. Zweite Bedingung, gesellschaftsbezogen: Insgesamt muss die Hälfte des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht sein, also die Hälfte von 25 000 € und damit 12 500 €. Eingezahlt sind 12 000 €, es fehlen also ebenfalls 500 €. Beide Lücken werden durch dieselbe Zahlung geschlossen: Zahlt B seine fehlenden 500 € ein, ist die anteilsbezogene Bedingung erfüllt und die Gesamtsumme erreicht 12 500 €. Der Notar kann dann anmelden.

Antwort: Es fehlen 500 €, die B auf seinen Anteil einzuzahlen hat

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