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Ein Unternehmer schickt seine Mahnung zusammen mit der Rechnung, die ein Zahlungsziel von 14 Tagen nennt. Was bewirkt diese Mahnung?
sie begründet den Verzug mit Ablauf der 14 Tage nichts, weil sie vor der Fälligkeit erfolgt ist sie begründet den Verzug sofort
Frage 2 von 6 Frage 2 von 6
Im Vertrag steht „zahlbar bis 30. Juni“. Braucht es für den Verzug noch eine Mahnung?
ja, immer nein, weil eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist nur, wenn der Kunde ein Verbraucher ist
Frage 3 von 6 Frage 3 von 6
Eine Privatkundin erhält eine sofort fällige Rechnung ohne Hinweis auf Verzugsfolgen und zahlt 45 Tage lang nicht. Ist sie ohne Mahnung in Verzug?
ja, nach 30 Tagen nein, gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur mit Hinweis in der Rechnung ja, nach 14 Tagen
Frage 4 von 6 Frage 4 von 6
Welchen Verzugszinssatz schuldet eine GmbH im zweiten Halbjahr 2026 auf eine Kaufpreisforderung eines anderen Unternehmers?
6,52 % 10,52 % 12,62 %
Frage 5 von 6 Frage 5 von 6
Ein Geschäftskunde gerät mit drei Abschlagsrechnungen in Verzug. Was gilt für die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB?
sie fällt nur einmal je Kunde an sie kann für jede Abschlagszahlung anfallen bei Abschlagszahlungen gibt es keine Pauschale
Frage 6 von 6 Frage 6 von 6
Ein Konzern verlangt ein Zahlungsziel von 90 Tagen nach Rechnungszugang. Wann ist das wirksam?
immer, weil Vertragsfreiheit gilt nur wenn es ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist nie
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