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Wann der Kunde in Verzug ist und was ihn der Verzug kostet
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 370 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Die Tischlerei rechnet ab
Die Rechnung über 8.000 € ist sofort fällig und geht am 2. März 2026 zu. Nach § 286 Abs. 3 BGB ist die GmbH ab dem 2. April in Verzug. Bis zum 30. Juni sind das 90 Tage zu 10,27 %: 8.000 € × 10,27 % × 90 / 365 = 202,59 €. Für die 31 Julitage gelten 10,52 %: 8.000 € × 10,52 % × 31 / 365 = 71,48 €. Zusammen 274,07 € Zinsen, dazu 40 € Pauschale, insgesamt 314,07 €. Wäre der Kunde ein Verbraucher, gäbe es ohne Hinweis in der Rechnung keinen Verzug; mit Hinweis wären es im ersten Abschnitt nur 6,27 %, also 123,68 €, und keine Pauschale. Die Tagezählung auf 365 folgt dem Rechner und ist eine Vereinfachung, die das Gesetz nicht vorschreibt.
Übungsfall
Ein fester Zahlungstermin und ein Monat Warten
Ein Übersetzungsbüro hat mit einer Maschinenbau-GmbH im Auftrag vereinbart, dass das Honorar von 5.000 € „bis 15. Mai 2026“ zu zahlen ist. Die Rechnung ist rechtzeitig zugegangen, eine Mahnung verschickt das Büro nicht. Die GmbH zahlt nach 30 Verzugstagen, alle im ersten Halbjahr 2026. Ab wann war die GmbH in Verzug, welcher Zinssatz gilt, und wie viel kann das Büro zusätzlich zum Honorar verlangen? Rechnen Sie wie der Rechner mit 365 Tagen.
Hinweis: Prüfen Sie zuerst, ob eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, dann, ob ein Verbraucher beteiligt ist, und denken Sie an die Leistung, die neben den Zinsen steht.
Lösung ansehen
Für die Zahlung ist eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, der 15. Mai 2026, ein Freitag. Eine Mahnung ist deshalb nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB entbehrlich, und die GmbH ist ab Samstag, dem 16. Mai, in Verzug. Kein Verbraucher ist beteiligt, und das Honorar ist ein Entgelt: Es gelten nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 1,27 Prozent, also 10,27 Prozent. Die Zinsen betragen 5.000 € × 10,27 % × 30 / 365 = 42,21 €. Hinzu kommt nach § 288 Abs. 5 BGB die Pauschale von 40 €, weil die GmbH kein Verbraucher ist. Zusätzlich zum Honorar kann das Büro also 82,21 € verlangen.
Antwort: Verzug ab 16. Mai 2026; 10,27 %; 42,21 € Zinsen + 40 € Pauschale = 82,21 €
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