Modul 120 Min.2257 WörterKostenlos — ohne Konto
Jobticket, Kinderbetreuung und Gesundheit: die zweckgebundenen Zuschüsse
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 215 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Steuerfrei oder pauschal versteuert?
Eine Mitarbeiterin fährt an 210 Arbeitstagen im Jahr mit der Regionalbahn zur 30 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber zahlt ihr zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss von 63 Euro im Monat zu ihrer Zeitkarte. Welche Entfernungspauschale bleibt ihr, wenn der Zuschuss nach Nummer 15 steuerfrei bleibt, und welche, wenn der Arbeitgeber ihn mit 25 Prozent pauschal versteuert? Was kostet ihn die zweite Variante?
Hinweis: Rechnen Sie zuerst die volle Pauschale aus und prüfen Sie den Höchstbetrag. Danach fragen Sie für jede Variante, ob der Zuschuss angerechnet wird.
Lösung ansehen
Die volle Entfernungspauschale beträgt 30 Kilometer mal 0,38 Euro mal 210 Tage, also 2.394 Euro; der Höchstbetrag von 4.500 Euro ist nicht erreicht. Der Zuschuss beläuft sich auf 63 Euro mal 12, also 756 Euro im Jahr. Bleibt er nach Nummer 15 steuerfrei, mindert er die Pauschale nach Satz 3: 2.394 minus 756 ergibt 1.638 Euro. Versteuert der Arbeitgeber ihn nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 pauschal, unterbleibt die Minderung, und die Mitarbeiterin behält 2.394 Euro. Die Pauschsteuer beträgt 25 Prozent von 756 Euro, also 189 Euro, und sie trägt der Arbeitgeber. Ob sich die höhere Pauschale steuerlich auswirkt, entscheidet erst der Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Antwort: Steuerfrei: 1.638 € Pauschale; pauschal versteuert: 2.394 € Pauschale und 189 € Pauschsteuer für den Arbeitgeber
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