Modul 121 Min.2635 WörterKostenlos — ohne Konto
Spenden, Parteispenden und steuerfreies Ehrenamt
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 10b Steuerbegünstigte Zwecke — Absätze 1 bis 4 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und Wählervereinigungen — geprüft am 23. September 2026
- EStDV § 50 Zuwendungsbestätigung — Absätze 1, 2, 4, 6 und 8 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 3 Steuerfreie Einnahmen — Nummern 26 und 26a — geprüft am 23. September 2026
- AO § 52 Gemeinnützige Zwecke — Absatz 2 Satz 1 Nummern 21 bis 23 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Höchstbetrag, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte — 20 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Alternative Grenze: Anteil an Umsätzen, Löhnen und Gehältern (vier Promille) — 0,4 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Übungsleiterpauschale, § 3 Nummer 26, je Jahr — 3.300 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Ehrenamtspauschale, § 3 Nummer 26a, je Jahr — 960 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
Dieses Modul verweist auf keinen weiteren Inhalt.
Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.