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Spenden, Parteispenden und steuerfreies Ehrenamt
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 240 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Eine Parteispende von 5.000 Euro
Ein Alleinstehender spendet seiner Partei 5.000 Euro. Die ersten 3.300 Euro bringen 50 Prozent, also 1.650 Euro Ermäßigung der tariflichen Steuer, und schöpfen den Höchstbetrag aus. Die restlichen 1.700 Euro liegen unter der Grenze von 3.300 Euro des § 10b Absatz 2 und werden als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen.
Übungsfall
Spenden, Partei und Traineramt in einem Jahr
Ein alleinstehender Angestellter hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 30.000 Euro und keine Umsätze. Er überweist gemeinnützigen Vereinen im Jahr zusammen 7.000 Euro und erhält dafür Zuwendungsbestätigungen. Seiner Partei spendet er 4.000 Euro. Als Jugendtrainer eines gemeinnützigen Sportvereins erhält er nebenberuflich 3.000 Euro. Welche Beträge wirken im laufenden Jahr, was wird vorgetragen, und wie viel der Trainervergütung ist steuerpflichtig?
Hinweis: Messen Sie die gemeinnützigen Spenden an 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Behandeln Sie die Parteispende getrennt davon, zuerst nach § 34g.
Lösung ansehen
Der Höchstbetrag beträgt 20 Prozent von 30.000 Euro, also 6.000 Euro; die Umsatzgrenze bleibt mangels Umsätzen bei null. Von 7.000 Euro sind 6.000 Euro abziehbar, 1.000 Euro gehen in den Vortrag. Die Parteispende bringt 50 Prozent von 4.000 Euro, das wären 2.000 Euro; die Ermäßigung ist aber auf 1.650 Euro begrenzt, was 3.300 Euro Ausgaben verbraucht. Die restlichen 700 Euro sind nach § 10b Absatz 2 Sonderausgaben. Die Trainervergütung liegt unter 3.300 Euro und bleibt vollständig steuerfrei.
Antwort: 6.000 € Spendenabzug und 1.000 € Vortrag; 1.650 € Steuerermäßigung und 700 € Sonderausgaben für die Parteispende; 0 € steuerpflichtige Trainervergütung
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