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Modul 122 Min.2614 WörterKostenlos — ohne Konto

Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe: wer zahlt und wie viel

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 232 Wörter · 3 Min.

Beispiel mit Zahlen

Ein halber Pflichtplatz wird ein ganzer

Ein Betrieb hat im Jahresdurchschnitt 130 Arbeitsplätze, Auszubildende bereits herausgerechnet. 5 Prozent davon sind 6,5. Weil der Bruchteil 0,5 erreicht, wird aufgerundet: der Betrieb hat sieben Pflichtarbeitsplätze. Mit 120 Arbeitsplätzen wären es genau sechs gewesen, ohne jede Rundung.

Übungsfall

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe für das Jahr?

Ein Metallbetrieb hat in jedem Monat des Jahres 120 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 und 157 SGB IX, Auszubildende bereits herausgerechnet. In jedem Monat beschäftigt er zwei schwerbehinderte Menschen in Vollzeit; Mehrfachanrechnungen gibt es nicht. Wie viele Pflichtplätze hat er, welcher Monatsbetrag gilt, und wie viel überweist er bis zum 31. März des Folgejahres?

Hinweis: Berechnen Sie zuerst 5 Prozent der Arbeitsplätze, dann die Beschäftigungsquote, und suchen Sie den passenden Satz in der Staffel, die seit dem 1. Januar 2025 gilt.

Lösung ansehen

5 Prozent von 120 ergeben genau 6 Pflichtplätze, eine Rundung ist nicht nötig. Zwei davon sind besetzt, vier bleiben in jedem Monat unbesetzt. Die Beschäftigungsquote beträgt 2 von 120, also rund 1,67 Prozent. Sie liegt über 0 und unter 2 Prozent; nach der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 gilt damit ein Satz von 405 Euro je Monat und unbesetztem Platz. Für zwölf Monate ergibt das 4 × 405 × 12 = 19.440 Euro. Die Zahlung geht an das Integrationsamt, die Anzeige an die Agentur für Arbeit.

Antwort: 6 Pflichtplätze, 405 € je Monat und Platz, 19.440 € für das Jahr

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